Grundversorgung


Grund- und Ersatzversorgung (Haushaltskunden)

Tarifblatt Mit den Stadtwerken Königslutter müssen Sie nicht frieren. Selbst wenn Sie keinen Liefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie über die Grund- und Ersatzversorgung mit Erdgas beliefert. Für “Nicht-Haushaltskunden” gelten gesonderte Ersatzversorgungstarife.

Preise ab 01.01.2024:

Jahresverbrauch kWh  Grundpreis €/Monat (netto) Grundpreis €/Monat  (brutto) *
Arbeitspreis ct/kWh (netto)

Arbeitspreis ct/kWh
(brutto) *

0 – 5.775     3,85  4,58     10,90    12,97
5.776 – 92.400     7,70   9,16     10,10    12,02
ab 92.401 in Arbeitspreis enthalten     10,20    12,14
Die vorgenannten Preise enthalten u.a. folgende Belastungen:
a) Erdgassteuer nach § 2 Energiesteuergesetz     0,55     0,65
Konzessionsabgabe nach § 4 Konzessionsabgabenverordnung
bei Lieferung von Gas zum Kochen und für Warmwasser
    0,51    0,61
bei sonstigen Tariflieferungen     0,22    0,26
Saldo der Belastungen     0,77 bis 1,06    0,92 bis 1,26

*    Die Brutto-Preise enthalten die ab 01.04.2024 geltende Umsatzsteuer von 19 %.

Stand: 01.04.2024

 

Preise bis 31.12.2023

Jahresverbrauch kWh  Grundpreis €/Monat (netto) Grundpreis €/Monat (brutto) Arbeitspreis ct/kWh (netto) Arbeitspreis ct/kWh (brutto)
0 – 5.775     3,85   4,12**     21,80   23,33**
5.776 – 92.400     7,70   8,24**     21,00    22,47**
ab 92.401 in Arbeitspreis enthalten     21,10    25,58**
Die vorgenannten Preise enthalten u.a. folgende Belastungen:
a) Erdgassteuer nach § 2 Energiesteuergesetz     0,55     0,59**
Konzessionsabgabe nach § 4 Konzessionsabgabenverordnung
bei Lieferung von Gas zum Kochen und für Warmwasser
    0,51     0,55**
bei sonstigen Tariflieferungen     0,22     0,24**
Saldo der Belastungen     0,77 bis 1,06     0,82 bis 1,13**

*    Die Brutto-Preise enthalten die ab 01.04.2024 geltende Umsatzsteuer von 19 %.
**   Die Brutto-Preise enthalten die bis zum 31.03.2024 geltende reduzierte Umsatzsteuer von 7 %.
Stand: 17.11.2022

 

Weitere Zähler

Wird durch Art und Beschaffenheit der Anlage der Einbau von mehr als einem Zähler erforderlich, werden für den zweiten und jeden weiteren Zähler folgende Kosten pro Abrechnungsjahr berechnet:

 

€/Zähler (netto)

€/Zähler (brutto) *

Zähler bis Größe G 6

15,34

18,25

Zähler bis Größe G 16

27,61

32,86

Zähler bis Größe G 25

39,88

47,46

Zähler bis Größe G 40

61,36

73,02

*    Die Brutto-Preise enthalten die ab 01.04.2024 geltende Umsatzsteuer von 19 %.
Stand: 01.04.2024

 

Die Abrechnung erfolgt nach dem sogenannten Bestabrechnungsverfahren, d.h. der Kunde wird in die nach seiner Jahresabnahmemenge (kWh) für ihn günstigste Tarifstufe eingestuft.

Wichtige Informationen

Durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt ist die Gas-Grundversorgungsverordnung (GasGVV) vom 26. Oktober 2006 am 08.11.2006 in Kraft getreten. Diese Regelung ersetzt die AVBGasV und gilt für zwischen den Stadtwerke und Haushaltskunden nach dem 12.07.2005 abgeschlossene Neuverträge über Belieferung mit Energie unmittelbar. Bestehende derartige Verträge sind bis zum 07. Mai 2007 nach Maßgabe der genannten Rechtsverordnungen anzupassen. Des Weiteren hat eine Anpassung zu erfolgen, wenn eine der Vertragsparteien dies verlangt.

Die Stadtwerke Königslutter GmbH hat am 02.01.2007 durch öffentliche Bekanntmachung alle bestehenden Verträge zur Belieferung von Erdgas im Kleinverbrauchstarif, Grundpreistarif und Wahltarif auf die GasGVV umgestellt.

Die GasGVV sowie die zugehörigen Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Königslutter GmbH können sie mit den folgenden Links herunterladen: