Durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt vom 25. Oktober 2022 trat das “Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuesatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz” rückwirkend zum 01. Oktober 2022 in Kraft. Die Gesetzesinitiative ist Teil eines der Maßnahmepakete der Bundesregierung zur Abmilderung der finanziellen Auswirkungen der stark gestiegenen Energiekosten für die Menschen und die Wirtschaft. Die Absenkung der Umsatzsteuer gilt bis zum 31. März 2024.
Zeitgleich wurde auch das für die praktische Umsetzung sehr wichtige Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung öffentlich gemacht. In Bezug auf die Steuersenkung gelten sehr weitgehend die gleichen Grundsätze und Vereinfachungen, die bereits für die temporäre Steuersatzsenkung ab dem 01.06.2020 gegolten haben. Insbesondere dürfen bei der Abrechnung sowohl das Stichtags- als auch das Zeitscheibenmodell zur Anwendung kommen.
Die Stadtwerke werden diese rechtlichen Vorgabe entsprechend umsetzen. Eine Änderung der restlichen beiden Abschläge für das Jahr 2022 erfolgt zunächst nicht, sie werden jedoch bei der Jahresverbrachsabrechnung automatisch auf den abgesenkten Steuersatz umgerechnet.
Stand: 26.10.2022