Ende der Preisbremsen


Im Rahmen der Entlastungspakete der Bundesregierung wurden unter anderem das Erdgas-Wärme-Soforthilfe-Gesetz (EWSG) und das Erdgas-Wärme-Preisbremse Gesetz (EWPBG) beschlossen.

Während der aus dem EWSG resultierenden Anspruch der Kundinnen und Kunden auf einen Rabatt für die Gasversorgung (den so genanten “Dezemberabschlag”) bereits in der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 berücksichtigt wurde, sind die im Jahr 2023 gewährten Entlastungen gemäß EWPBG in der aktuellen Jahresabrechnung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen.

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Entlastung gemäß Erdgas-Wärme Preisbremse Gesetz (EWPBG)

Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hatte die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab 1. März 2023 wurden die Entlastungen durch Berücksichtigung bei den monatlichen Abschlägen umgesetzt. Die Entlastungen gemäß EWPBG sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.

Die Preisbremsen funktionierten für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des individuell prognostizierten Jahresverbrauches (die so genannte “Referenzmenge”, in der Regel beruhend auf den Daten zum Verbrauch des Jahres 2022) wurde ein gesetzlich festgelegter “Referenzpreis” berechnet. Der Staat übernahm die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen betrug der Referenzpreis:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme  9,5 Cent/kWh und
  • für Strom  40 Cent/kWh.

Mit Hilfe der Referenzmenge und des Referenzpreises wurde ein Entlastungsbetrag für das gesamte Jahr errechnet. Für jeden Monat wurden für Haushalte sowie kleinere Unternehmen sodann je 1/12 des Entlastungsbetrages als Gutschrift mit dem zu leistenden Abschlag verrechnet.

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchten, werden die vertraglich vereinbarten Tarife herangezogen.

Beispiel: Die Prognosemenge (der Vorjahresverbrauch) betrug 12.000 kWh Erdgas, der vertraglich vereinbarte Brutto-Preis war 24,61 Cent/kWh. Die Höhe des Entlastungsbetrages ergibt sich zu:

12.000 kWh * 0,8 * (24,61 – 12,00) Cent/kWh = 9.600 kWh * 0,1261 €/kWh = 1.210,56 €
der monatliche Entlastungsbetrag betrug sodann 100,88 €.

 

Die Energiepreisbremsen starteten im März 2023, galten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes finanziert, und stehen unter dem Vorbehalt der Rückforderung.

 

Die Anfang 2024 erstellten Jahresverbrauchsabrechnungen für das Jahr 2023 enthalten Informationen zu den indivduellen Entlastungsbeträgen sowie zu den Prognose- und Referenzmengen, die der Berechnung zugrunde lagen.

Beachten Sie bitte, dass die Entlastung maximal bis zur Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten möglich ist. Sofern also die Summe der monatlichen Entlastungsbeträge höher ist als die Summe der Verbrauchskosten für Erdgas, wird der die Kosten übersteigende Betrag nicht dem Kundenkonto gutschrieben, sondern muss an den Bund zurückgezahlt werden. Hierzu wird eine Endabrechung aufgestellt, die zusammem mit einem Wirtschaftsprüfer-Testat an den Beauftragten der Bundesregierung übermittelt werden muss.

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Anhebung der Umsatzsteuer auf Lieferung von Gas zum 01. April 2024

Als weitere Maßnahme zur Minderung der Energiekosten wurde zum 01. Oktober 2022 der für Abrechnung von Erdgaslieferungen anzusetzenden Umsatzsteuersatz von 19% auf 7% abgesenkt. Basis hierfür bildete das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz (GasUStG) vom 19. Oktober 2022. Hierdurch wurde der von den Kunden zu entrichtende Endpreis (Bruttopreis) für Erdgas reduziert. Die Absenkung des Steuersatzes ist befristet und endet nach der aktuellen Rechtslagen mit Ablauf des 31. März 2024. Die Änderung des Umsatzsteuersatzes und damit die Änderung der Brutto-Preise haben wir bei der Ermittlung der für das Jahr 2024 zu entrichtenden Abschlagszahlungen bereits berücksichtigt. Sie finden entsprechende Hinweise auch in Ihrer Jahrerechnung für 2023.